Vollständiger Verweisungsverzicht in der BU

Der Verzicht auf die konkrete Verweisung in der Erstprüfung war bereits ein absoluter USP. Dabei belassen wir es aber nicht. Deshalb heißt es seit dem 01.01.2024 in unserer Berufsunfähigkeitsversicherung:

Wir machen es einfach! Wir verzichten vollständig auf die Verweisung in der Erst- und Nachprüfung!

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Vollständiger Verweisungsverzicht in der BU – die Highlights

Die Berufsunfähigkeitsversicherung ist ein komplexes Thema, keine Frage. Auch die Regelungen zur Verweisung können besonders für Kunden kompliziert sein. Konkret, abstrakt, Erstprüfung, Nachprüfung – da kann man schon einmal den Überblick verlieren. Worüber Sie und Ihre Kunden jedoch nicht den Überblick verlieren werden, sind die Highlights unserer einfachen und transparenten Lösung.

Für alle Neuverträge

Gilt für alle BU-Verträge ab dem Jahreswechsel mit Bedingungsversion „2401“.

Für alle Berufe

Ohne Einschränkung hinsichtlich des ausgeübten Berufs. Ob angestellter Ingenieur oder selbständiger Facharzt.

Keine Zusatzprämien

Das Feature ist fester Bestandteil unserer Berufsunfähig-keitsversicherung.

Gesundheitsfragen unverändert

Es erfolgt keine Anpassung der Gesundheitsfragen.

Einfachheit und Transparenz

Die Regelungen zur Verweisung in der Nachprüfung werden komplett aus den Bedingungen gestrichen.

Finanzielle Sorgenfreiheit

BU-Rentenzahlung erfolgt so lange mind. 50 % Berufsunfähigkeit im zuletzt ausgeübten Beruf besteht. Auch bei Aufnahme eines anderen Berufs.

Animationsvideo – Vollständiger Verweisungsverzicht in der BU

Sie wollen mehr zu diesem historischen BU-Highlight erfahren? Dann lassen Sie sich unseren kurzen Videoclip dazu nicht entgehen!

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Vorteile in der Praxis

Der vollständige Verzicht auf die Verweisung in der Erst- und Nachprüfung bringt für Sie und Ihre Kunden konkrete praktische Vorteile mit sich. Unterm Strich reduzieren wir für alle Parteien die Komplexität, denn unsere Regelung ist einfach, fair und transparent.

Für Partner – Einfache Beratung

Der vollständige Verweisungsverzicht erleichtert die BU-Beratung nachhaltig. Dieses für Endkunden schwierige Thema bedarf zukünftig keine ausführlichen Erläuterungen mehr.

Für Kunden – sorgenfreie Veränderung

Eine berufliche Umorientierung kann guten Gewissens stattfinden, ohne Konsequenzen für die BU-Rente befürchten zu müssen.

Für Partner – Klarheit in der BU

Es gibt zahlreiche unterschiedliche Verweisungsregelungen der verschiedenen Gesellschaften. Bei der HDI BU muss sich nur noch gemerkt werden, dass vollständig auf die Verweisung verzichtet wird.

Für Kunden – rechtliche Sicherheit

Auch wenn es in der Praxis vorher aufgrund der zu erfüllenden Voraussetzungen nicht immer zu einer Verweisung gekommen wäre, sorgt der vollständige Verzicht nun endgültig für Klarheit, rechtliche Sicherheit und Transparenz.

Alle wichtigen Downloads für Sie

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Alle Informationen zum vollständigen Verweisungsverzicht in der BU auf einen Blick

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Video – „Neues aus der Verkaufsförderung

In diesem Video erhalten Sie alle Informationen zum BU-Facelift (2023/2024).

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