HDI­ – Ihr Spezialist in Sachen Heilwesen

Mediziner benötigen neben der klassischen Berufs-Haftpflicht noch weitere Absicherungen. Begleiten Sie Ihre Kunden bei deren medizinischer Karriere – und nutzen Sie das Know-how von HDI.

Starke Lösungen und digitale Prozesse: von Spezialisten für Spezialisten.

Zum Ratgeber Heilberufe

Bei uns sind Ärzte in guten Händen.

Mit der Berufs-Haftpflichtversicherung von HDI können Ihre Kunden sicher sein, dass sie im Fall der Fälle vorbereitet sind. Darüber hinaus bietet HDI ergänzende Versicherungslösungen, die exakt auf die Bedürfnisse von Medizinern zugeschnitten sind. Denn: Jeder Arzt investiert nicht nur viel Engagement und Herzblut, sondern auch viel Geld. Ob moderne Praxis oder neueste medizinische Geräte – all das ist die Basis für die erfolgreiche Behandlung der Patienten. Kommt es zu Beschädigungen oder Verlust, kann das erhebliche finanzielle Folgen haben.

Überzeugen Sie Ihre Kunden mit umfassendem Schutz. HDI bietet dafür neben der Berufs-Haft­pflicht­versicherung starke Lösungen, zum Beispiel eine ergänzende Praxisversicherung oder eine Betriebsschließungsversicherung. Mit diesem Gesamtpaket sichern Sie die berufliche Existenz von Medizinern lückenlos ab.


  • HDI bietet Ihren Kunden über 45 Jahre Erfahrung im Bereich der Berufs-Haft­pflicht­versicherung Heilwesen.
  • Unsere eigene HDI Schadenabteilung setzt sich aus 26 Volljuristen mit Spezialisierung im Arzthaftungsrecht zusammen.
  • Im Bereich Arzthaftpflicht setzen wir auf spezialisierte regionale und zentrale Underwriter.
  • Wir sind top auf dem Markt positioniert: Mehr als 50 % der niedergelassenen Ärzte setzen bereits auf HDI.

HDI sorgt auch im Privatleben von Medizinern für Sicherheit: von der privaten Haftpflicht- und Unfallversicherung über Rechtsschutz sowie die Absicherung von Hausrat und Wohngebäude bis zur Kfz-Versicherung.

Zeitstrahl Werdegang Mediziner

Produkte im Überblick

Berufs-Haftpflicht für Jungmediziner

Vom Studium über die Approbation bis zur Weiterbildung zum Facharzt: Bieten Sie Jungmedizinern in jeder Phase die passenden Lösungen.

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Berufs-Haftpflicht für Mediziner

Neue Krankheitserreger, hohe Arbeitsbelastungen, steigende Klagebereitschaft von Patienten: Mit der HDI Berufs-Haftpflicht für Ärzte sind Ihre Kunden optimal abgesichert.

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Berufs­unfähigkeits­schutz für Mediziner

Jeder Vierte wird im Laufe seines Arbeitslebens zumindest vorübergehend berufsunfähig. Sichern Sie Ihre Kunden für den Ernstfall optimal ab.

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Cyberversicherung

Jede Praxis kann früher oder später ins Visier von Cyberkriminellen geraten. Die HDI Cyberversicherung steht für weitreichenden Schutz und professionelle Soforthilfe.

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Praxisabsicherung

Immer das richtige Rezept: Beraten Sie Ärzte ganz individuell und kombinieren Sie punktgenauen Schutz aus Sach- und Haftpflichtversicherung und mehr.

Private Absicherung

Ärzte auch im Alltag bedarfsgerecht absichern? Mit den HDI Privatversicherungen ganz einfach: dank Top-Leistungen und vielen Garantien.

Einführung einer Pflichtversicherung für Vertragsärzte

Geltungsbereich

Seit dem 20.07.2021 gelten für folgende Berufsgruppen, die zur Versorgung gesetzlich versicherter Patienten zugelassen sind, neue gesetzliche Regelungen in Bezug auf ihre Berufshaftpflichtversicherung:

  • Vertragsärzte
  • Vertragszahnärzte
  • Medizinische Versorgungszentren (MVZ)
  • Vertragspsychotherapeuten
  • Ärzte/Zahnärzte/Psychotherapeuten

Diese neuen Regelungen des Gesundheitsversorgungsweiterentwicklungsgesetzes (GVWG) verpflichten den vorgenannten Personenkreis dazu, eine Berufs-Haftpflichtversicherung vorzuhalten, die den neuen gesetzlichen Anforderungen entspricht.

Neu ist hierbei, dass das GVWG die Versicherungssummen der Berufs-Haftpflichtversicherung vorschreibt. Kontrolliert wird dies durch die zuständigen Zulassungsausschüsse bei den Kassen(zahn)ärztlichen Vereinigungen, die das Vorliegen einer Berufs-Haftpflichtversicherung durch die Vorlage eines Pflichtversicherungsnachweises prüfen.

Versicherungsnachweis

  • Der Versicherungsnachweis wird von den jeweils zuständigen Zulassungsausschüssen bei allen o.g. Personen in den kommenden Wochen und Monaten angefordert werden.
  • Bei laufenden Zulassungsverfahren (Erstniederlassung, Anstellung von Fachärzten, Umwandlung in ein MVZ etc.) erfolgt die Anforderung des Nachweises im Rahmen des Verfahrens.

Folgende Versicherungssummen sieht § 95e SGB V vor:

Weitere Informationen

Ja, ein Vertragsarzt ist verpflichtet, sich ausreichend gegen die sich aus seiner Berufsausübung ergebenden Haftpflichtgefahren zu versichern.Weitere Informationen können Sie dem § 95e SGB V entnehmen.

Original-Gesetzestext nachlesen

Der Versicherungsnehmer wendet sich zur Anforderung einer Pflichtversicherungsbestätigung an bestaetigung@hdi.de

Der Versicherungsnehmer muss dabei seinen korrekten Namen und die Praxisanschrift des Leistungserbringers angeben (analog der Beantragung beim Zulassungsausschuss). Alternativ besteht die Möglichkeit, die Anforderung über den folgenden Link zu veranlassen: https://go.hdi.de/link

Dort werden die notwendigen Daten abgefragt.

Es werden ausschließlich vom Versicherer erstellte Bestätigungen akzeptiert, die den Vorgaben des Bundesgesundheitsministeriumsin Zusammenarbeit mit den Kassenärztlichen Vereinigungen entsprechen. Diese Vorgaben werden durch HDI erfüllt. Hinweis: Eine Bestätigung des Versicherungsmaklers oder eine Kopie der Versicherungspolice ist nicht ausreichend.

Die Zulassungsausschüsse fordern die Vorlage der Pflichtversicherungsnachweise in der Regel mit einer Frist von 3 Monaten an.

Sofern die Versicherungsbestätigung nicht beim Zulassungsausschuss vorgelegt wird, kann dieser die Zulassung verwehren bzw. das Ruhen der Zulassung anordnen.

  • Wird diese als freiberufliche Nebentätigkeit in eigenem Namen erbracht, benötigt der Arzt eine eigene BHV und den Versicherungsnachweis.

  • Wird diese als Dienstaufgabe erbracht, muss eine Prüfung und Abstimmung mit dem Arbeitgeber erfolgen.

  • rein privatärztlich tätige Ärzte

  • Ärzte in der Ausbildung sowie in der Weiterbildung zum Facharzt

  • Ärzte ohne KV-Zulassung

  • Ärzte im Ruhestand mit nur gelegentlicher Tätigkeit

  • angestellte Ärzte mit nebenberuflicher Tätigkeit im KV-Notdienst

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MEDletter für Ihre Kunden.

Mit dem MEDletter informieren wir Ärzte regelmäßig über neue Entwicklungen der Rechtsprechung für das Heilwesen. Wir legen besonderen Wert darauf, aktuelle juristische Sachverhalte sowie wichtige Urteile und Entscheidungen allgemein verständlich aufzubereiten – insbesondere für Nichtjuristen. Eine klare Empfehlung für Ihre Kunden.

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