HDI – Ihr Spezialist in Sachen Heilwesen
Mediziner benötigen neben der klassischen Berufs-Haftpflicht noch weitere Absicherungen. Begleiten Sie Ihre Kunden bei deren medizinischer Karriere – und nutzen Sie das Know-how von HDI.
Starke Lösungen und digitale Prozesse: von Spezialisten für Spezialisten.
Bei uns sind Ärzte in guten Händen.
Mit der Berufs-Haftpflichtversicherung von HDI können Ihre Kunden sicher sein, dass sie im Fall der Fälle vorbereitet sind. Darüber hinaus bietet HDI ergänzende Versicherungslösungen, die exakt auf die Bedürfnisse von Medizinern zugeschnitten sind. Denn: Jeder Arzt investiert nicht nur viel Engagement und Herzblut, sondern auch viel Geld. Ob moderne Praxis oder neueste medizinische Geräte – all das ist die Basis für die erfolgreiche Behandlung der Patienten. Kommt es zu Beschädigungen oder Verlust, kann das erhebliche finanzielle Folgen haben.
Überzeugen Sie Ihre Kunden mit umfassendem Schutz. HDI bietet dafür neben der Berufs-Haftpflichtversicherung starke Lösungen, zum Beispiel eine ergänzende Praxisversicherung oder eine Betriebsschließungsversicherung. Mit diesem Gesamtpaket sichern Sie die berufliche Existenz von Medizinern lückenlos ab.
- HDI bietet Ihren Kunden über 45 Jahre Erfahrung im Bereich der Berufs-Haftpflichtversicherung Heilwesen.
- Unsere eigene HDI Schadenabteilung setzt sich aus 26 Volljuristen mit Spezialisierung im Arzthaftungsrecht zusammen.
- Im Bereich Arzthaftpflicht setzen wir auf spezialisierte regionale und zentrale Underwriter.
- Wir sind top auf dem Markt positioniert: Mehr als 50 % der niedergelassenen Ärzte setzen bereits auf HDI.
HDI sorgt auch im Privatleben von Medizinern für Sicherheit: von der privaten Haftpflicht- und Unfallversicherung über Rechtsschutz sowie die Absicherung von Hausrat und Wohngebäude bis zur Kfz-Versicherung.
Zeitstrahl Werdegang Mediziner
Produkte im Überblick

Berufs-Haftpflicht für Jungmediziner
Vom Studium über die Approbation bis zur Weiterbildung zum Facharzt: Bieten Sie Jungmedizinern in jeder Phase die passenden Lösungen.

Berufs-Haftpflicht für Mediziner
Neue Krankheitserreger, hohe Arbeitsbelastungen, steigende Klagebereitschaft von Patienten: Mit der HDI Berufs-Haftpflicht für Ärzte sind Ihre Kunden optimal abgesichert.

Berufsunfähigkeitsschutz für Mediziner
Jeder Vierte wird im Laufe seines Arbeitslebens zumindest vorübergehend berufsunfähig. Sichern Sie Ihre Kunden für den Ernstfall optimal ab.

Cyberversicherung
Jede Praxis kann früher oder später ins Visier von Cyberkriminellen geraten. Die HDI Cyberversicherung steht für weitreichenden Schutz und professionelle Soforthilfe.

Praxisabsicherung
Immer das richtige Rezept: Beraten Sie Ärzte ganz individuell und kombinieren Sie punktgenauen Schutz aus Sach- und Haftpflichtversicherung und mehr.

Private Absicherung
Ärzte auch im Alltag bedarfsgerecht absichern? Mit den HDI Privatversicherungen ganz einfach: dank Top-Leistungen und vielen Garantien.
Einführung einer Pflichtversicherung für Vertragsärzte
Geltungsbereich
Seit dem 20.07.2021 gelten für folgende Berufsgruppen, die zur Versorgung gesetzlich versicherter Patienten zugelassen sind, neue gesetzliche Regelungen in Bezug auf ihre Berufshaftpflichtversicherung:
- Vertragsärzte
- Vertragszahnärzte
- Medizinische Versorgungszentren (MVZ)
- Vertragspsychotherapeuten
- Ärzte/Zahnärzte/Psychotherapeuten
Diese neuen Regelungen des Gesundheitsversorgungsweiterentwicklungsgesetzes (GVWG) verpflichten den vorgenannten Personenkreis dazu, eine Berufs-Haftpflichtversicherung vorzuhalten, die den neuen gesetzlichen Anforderungen entspricht.
Neu ist hierbei, dass das GVWG die Versicherungssummen der Berufs-Haftpflichtversicherung vorschreibt. Kontrolliert wird dies durch die zuständigen Zulassungsausschüsse bei den Kassen(zahn)ärztlichen Vereinigungen, die das Vorliegen einer Berufs-Haftpflichtversicherung durch die Vorlage eines Pflichtversicherungsnachweises prüfen.
Versicherungsnachweis
- Der Versicherungsnachweis wird von den jeweils zuständigen Zulassungsausschüssen bei allen o.g. Personen in den kommenden Wochen und Monaten angefordert werden.
- Bei laufenden Zulassungsverfahren (Erstniederlassung, Anstellung von Fachärzten, Umwandlung in ein MVZ etc.) erfolgt die Anforderung des Nachweises im Rahmen des Verfahrens.
Folgende Versicherungssummen sieht § 95e SGB V vor:
Weitere Informationen
Benötigt ein Vertragsarzt eine Berufs-Haftpflichtversicherung
Ja, ein Vertragsarzt ist verpflichtet, sich ausreichend gegen die sich aus seiner Berufsausübung ergebenden Haftpflichtgefahren zu versichern.Weitere Informationen können Sie dem § 95e SGB V entnehmen.
Wie bekommt der Versicherungsnehmer eine Pflichtversicherungsbestätigung?
Der Versicherungsnehmer wendet sich zur Anforderung einer Pflichtversicherungsbestätigung an bestaetigung@hdi.de
Der Versicherungsnehmer muss dabei seinen korrekten Namen und die Praxisanschrift des Leistungserbringers angeben (analog der Beantragung beim Zulassungsausschuss). Alternativ besteht die Möglichkeit, die Anforderung über den folgenden Link zu veranlassen: https://go.hdi.de/link
Dort werden die notwendigen Daten abgefragt.
Welche Art von Versicherungsbestätigung wird durch die Zulassungsausschüsse akzeptiert?
Es werden ausschließlich vom Versicherer erstellte Bestätigungen akzeptiert, die den Vorgaben des Bundesgesundheitsministeriumsin Zusammenarbeit mit den Kassenärztlichen Vereinigungen entsprechen. Diese Vorgaben werden durch HDI erfüllt. Hinweis: Eine Bestätigung des Versicherungsmaklers oder eine Kopie der Versicherungspolice ist nicht ausreichend.
Wie lange hat der Vertrags-(zahn)arzt/-psychotherapeut Zeit zur Vorlage des Pflichtversicherungsnachweises?
Die Zulassungsausschüsse fordern die Vorlage der Pflichtversicherungsnachweise in der Regel mit einer Frist von 3 Monaten an.
Welche Folgen hat es, wenn der Vertrags-(zahn)arzt/-psychotherapeut keine ausreichende Berufshaftpflichtversicherung unterhält bzw. keine Pflichtversicherungsbestätigung vorlegt?
Sofern die Versicherungsbestätigung nicht beim Zulassungsausschuss vorgelegt wird, kann dieser die Zulassung verwehren bzw. das Ruhen der Zulassung anordnen.
Wie ist die Situation für im Krankenhaus angestellte Fachärzte mit einer KV-Ermächtigung?
Wird diese als freiberufliche Nebentätigkeit in eigenem Namen erbracht, benötigt der Arzt eine eigene BHV und den Versicherungsnachweis.
Wird diese als Dienstaufgabe erbracht, muss eine Prüfung und Abstimmung mit dem Arbeitgeber erfolgen.
Wer benötigt keine Versicherungsbestätigung nach dem GVWG?
rein privatärztlich tätige Ärzte
Ärzte in der Ausbildung sowie in der Weiterbildung zum Facharzt
Ärzte ohne KV-Zulassung
Ärzte im Ruhestand mit nur gelegentlicher Tätigkeit
angestellte Ärzte mit nebenberuflicher Tätigkeit im KV-Notdienst
Stets auf dem Laufenden
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MEDletter für Ihre Kunden.
Mit dem MEDletter informieren wir Ärzte regelmäßig über neue Entwicklungen der Rechtsprechung für das Heilwesen. Wir legen besonderen Wert darauf, aktuelle juristische Sachverhalte sowie wichtige Urteile und Entscheidungen allgemein verständlich aufzubereiten – insbesondere für Nichtjuristen. Eine klare Empfehlung für Ihre Kunden.
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