HDI – Ihr Spezialist im Bereich Steuern und Recht
Steuerberater, Wirtschaftsprüfer, Rechtsanwälte und Notare: eine spannende Berufsgruppe, die ein hohes Maß an Verantwortung trägt. Helfen Sie dabei, dieser Verantwortung gerecht zu werden!
Als Experte für die Freien Berufen sowie den Kooperationen mit dem DStV und dem DAV, überzeugt HDI mit umfangreichen Versicherungsschutz für diese Zielgruppe.
Starke Lösungen und digitale Prozesse: von Spezialisten für Spezialisten.
Bei uns sind steuer- und rechtsberatende Berufe in guten Händen.
Eine Vermögensschaden-Haftpflichtversicherung ist u.a. für die rechts- und steuerberatenden Berufe gesetzlich vorgeschrieben. HDI bietet die passende Lösung und erfüllt dabei mehr als nur die gesetzliche Pflicht! Unsere ergänzenden Versicherungslösungen sind exakt auf die Bedürfnisse Ihrer Kunden zugeschnitten.
Überzeugen Sie neben der Vermögensschaden-Haftpflicht mit weitreichendem Schutz wie zum Beispiel einer zusätzlichen Kanzlei- oder Cyberversicherung. Damit sind Steuerberater, Wirtschaftsprüfer, Rechtsanwälte und Notare für alle Fälle vorbereitet.
HDI bietet Ihren Kunden über 50 Jahre Erfahrung im Bereich der Vermögensschaden-Haftpflichtversicherung.
Umfassender Versicherungsschutz ganz nach dem individuellen Bedarf.
Exklusive Zusammenarbeit mit DStV/DAV
Unser Versicherungsschutz überzeugt mit hervorragenden Konditionen - für kleine, mittlere und große Kanzleien sowie für Berufseinsteiger oder Existenzgründer.
HDI sorgt auch bei privaten Risiken dieser Berufsgruppe für Sicherheit: von der privaten Haftpflicht- und Unfallversicherung über der Absicherung von Hausrat und Wohngebäude bis zur Kfz-Versicherung. Darüber hinaus bieten wir attraktive Lösungen im Bereich Altersvorsorge und Einkommensschutz.
Steuerberater
Jeden Tag verlassen sich Menschen auf die finanzielle Expertise von Steuerberatern. Weitblick bei der Absicherung ist daher unverzichtbar. Wir bieten optimale Lösungen an – beruflich und privat.
Rechtsanwälte
Wenn es um juristische Angelegenheiten geht, vertrauen Mandanten auf professionellen Rat. Deshalb bietet HDI umfassenden Schutz für Rechtsanwälte – auch im Alter.
Wirtschaftsprüfer
Die Bilanz muss stimmen! Diese und andere betriebswirtschaftliche Aufgaben haben Wirtschaftsprüfer ganz genau im Blick. HDI sorgt dafür, dass auch in Sachen Absicherung alles stimmt.
Notare
Notare beglaubigen eine Vielzahl von Rechtsgeschäften. Eine Tätigkeit, die wie kaum eine andere für Kompetenz und Zuverlässigkeit steht – genau wie die Versicherungslösungen von HDI.
Anzahl der Rechtsanwälte pro Bundesland zum 01.01.2022
Produkte im Überblick

Vermögensschaden-Haftpflicht
Besonderer Schutz für Steuerberater, Anwälte & Co.: dank maßgeschneiderter Absicherung und kompetenter Schadenregulierung. Mit der Vermögensschaden-Haftpflicht sind Ihre Kunden optimal abgesichert.

Kanzleiabsicherung
Beraten Sie ganz individuell und kombinieren Sie punktgenauen Schutz für Kanzleiausstattungen und IT-Geräte.

Cyberversicherung
Jede Kanzlei kann früher oder später ins Visier von Cyberkriminellen geraten. Die HDI Cyberversicherung steht für weitreichenden Schutz und professionelle Soforthilfe.

Einkommensschutz
Durch zunehmenden Alltagsstress sowie steigende psychische und körperliche Belastungen ist ein Einkommensschutz unverzichtbar. HDI sichert nicht nur die Berufsunfähigkeit, sondern auch die Grundfähigkeiten Ihrer Kunden ab.

Altersvorsorge
Von der gesetzlichen Rente allein kann in Zukunft keiner mehr leben. Daher ist Eigeninitiative gefragter denn je. CleverInvest ist hier eine #krassclevere Lösung – als Basisrente oder auch private Vorsorge.

Private Absicherung
Steuer- und rechtsberatende Berufe auch im Alltag bedarfsgerecht absichern? Mit den HDI Privatversicherungen ganz einfach: dank Top-Leistungen und vielen Garantien.
Neuregelung des Berufsrechts auf einen Blick
Zum 01.08.2022 ist das Gesetz zur Neuregelung des Berufsrechts für Steuerberater und Rechtsanwälte in Kraft getreten.
Die Berufsrechtsreform beinhaltet eine einheitliche und rechtsformneutrale Regelung für sämtliche anwaltlichen und steuerberatenden Berufsausübungsgesellschaften. Dies erleichtert die interprofessionelle Zusammenarbeit für Freie Berufe. Die Änderungen betreffen die Bundesrechtsanwaltsordnung (BRAO), die Patentanwaltsordnung (PAO) und das Steuerberatungsgesetz (StBerG).
Einheitliche rechtsformneutrale Berufsausübungsgesellschaft
Das neue Recht bringt große Vereinfachungen: Die gemeinschaftliche Berufsausübung gibt es für Rechts- und Patentanwälte sowie für Steuerberater nur noch in Form der Berufsausübungsgesellschaft. Diese wird in den §§ 59b ff. BRAO, §§ 52b ff. PatAnwO und §§ 49 ff. StBerG verankert. Die Berufsausübungsgesellschaft ist keine Rechtsform, sie reguliert nur die Berufsausübung.
Für ihre berufliche Zusammenarbeit stehen Rechtsanwälten und Steuerberatern folgende Rechtsformen zur Verfügung:
- Jede deutsche Rechtsform einschließlich Handelsgesellschaften
- Europäische Gesellschaften
- Gesellschaften, die zulässig sind nach dem Recht
- eines Mitgliedsstaats der Europäischen Union oder
- eines Vertragsstaats des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum
Übersicht der Änderungen
Die vier Bereiche der Berufsausübungsgesellschaft (BAG)
Zulassung / Anerkennung durch die jeweilige Kammer
Grundsätzlich ist die BAG zulassungspflichtig. Es besteht keine Zulassungspflicht bei nicht haftungsbeschränkten Gesellschaften und bei Gesellschaften, deren Organe nur Steuerberater, Wirtschaftsprüfer, Rechtsanwälte oder Notare umfassen.
Rechtsform
Die BAG ist keine Rechtsform, sie reguliert nur die Berufsausübung und hat Einfluss auf die Pflichtversicherungssumme. Die BAGs sind verpflichtet, eine Berufs-Haftpflichtversicherung abzuschließen und während der Dauer ihrer Tätigkeit aufrechtzuerhalten.
Bezeichnung
Die Bezeichnung Steuerberatungs- bzw. Rechtsanwaltsgesellschaft darf geführt werden, wenn Rechtsanwälte / Patentanwälte oder Steuerberater jeweils die Mehrheit der Stimmrechte innehaben und diese die Mehrheit der Mitglieder des Geschäftsführungsorgans stellen.
Nützliche Informationen:
- Die Bezeichnung hat keinen Einfluss auf die Berufsausübung und Pflichtversicherung.
- Nach § 59n BRAO, § 55f StBerG sind Berufsausübungsgesellschaften verpflichtet, eine Berufs-Haftpflichtversicherung abzuschließen und während der Dauer ihrer Betätigung aufrechtzuerhalten. Wird die Berufs-Haftpflichtversicherung nicht oder nicht in dem vorgeschriebenen Umfang unterhalten, so haften nach § 59n Abs. 3 BRAO neben der Berufsausübungsgesellschaft die Gesellschafter und die Mitglieder des Geschäftsführungsorgans persönlich in Höhe des fehlenden Versicherungsschutzes.
- Die Leistungen des Versicherers für alle innerhalb eines Versicherungsjahres verursachten Schäden können auf den Betrag der jeweiligen Mindestversicherungssumme begrenzt werden, vervielfacht mit der Zahl der Gesellschafter und mit der Zahl der Geschäftsführer, die nicht Gesellschafter sind – mindestens geleistet wird jedoch der vierfache Betrag der Mindestversicherungssumme (§ 59o Abs. 4 BRAO, § 55f Abs. 5 StBerG).
Berufs-Haftpflichtversicherung
Die BAGs sind verpflichtet, eine Berufs-Haftpflichtversicherung abzuschließen und während der Dauer ihrer Tätigkeit aufrechtzuerhalten.
Hinsichtlich der Mindestversicherungssumme für die Berufsausübungsgesellschaft ist wie folgt zu differenzieren:
Rechtsform | Haftungsbeschränkt 1 | Haftungsbeschränkt bis 10 tätige Personen 2 | Ohne Haftungsbeschränkung |
---|---|---|---|
Gemäß BRAO | 2.500.000 EUR | 1.000.000 EUR | 500.000 EUR |
Gemäß StBerG | 1.000.000 EUR | Keine Sonderregelung | 500.000 EUR |
- Die Rechtsform ist haftungsbeschränkt, wenn für berufliches Versehen keine natürliche Person haftet oder deren Haftung beschränkt ist.
- Tätige Personen sind solche, die in der BAG anwaltlich, patentanwaltlich, steuerberatend oder wirtschaftsprüfend tätig sind (§ 59c Abs. 1 S. 1 BRAO), also nicht nur Gesellschafter, sondern auch Mitarbeiter.
- Gesellschaften, in denen die Gesellschafter unbeschränkt haften, wie GbR, Partnerschaft, OHG (nicht KG, PartmbB).
Die HDI Verbandsvorteile
Rechtsanwälte
Dank einer zukunftsweisenden Kooperation zwischen HDI und dem Deutschen Anwaltverein (DAV) profitieren Rechtsanwälte, die Mitglied eines dem DAV angeschlossenen örtlichen Anwaltvereins oder des Forums Junge Anwaltschaft – von der Vermögensschaden-Haftpflichtversicherung zu exklusiven Konditionen.
Vorteile Vermögensschaden-Haftpflicht
- eigener DAV-Tarif für Berufsangehörige und Berufsausübungsgesellschaften (BAG)
- Nachlass auf Grundbeiträge
- besondere Nachlässe für Existenzgründer und Fachanwälte
- Mitglieder des Forums Junge Anwaltschaft erhalten besondere Konditionen
- besondere Vorteile durch Umsatztarif für Berufsangehörige und BAG
Steuerberater
HDI ist langjähriger Kooperationspartner des Deutschen Steuerberaterverbands e. V. sowie seiner regionalen Landesverbände und bietet allen Mitgliedern passgenauen Risikoschutz und bedarfsgerechte Vorsorge zu attraktiven Sonderkonditionen.
Vorteile Vermögensschaden-Haftpflicht für Existenzgründer
- Festprämie ab 85 EUR
- Höchste Absicherung – mit niedriger Einstiegsprämie
Vorteile Vermögensschaden-Haftpflicht für Kanzleiinhaber
- Verbandsspezifische Nachlässe 15 % – 48 %
- die Teilnahme an ausgewählten Qualifizierungs- und Zertifizierungsmaßnahmen wird mit Nachlässen honoriert:
10 % für den anerkannten Fachberater (DStV)
10% für den Fortbildungspass
25% für Kanzleien mit DStV-Qualitätssiegel
Vorteile Compact für Bürobetriebe
- Kostengünstige Absicherungen in einer Police
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