Informationspflicht des Vermittlers zur Nachhaltigkeit
Dem Kunden muss bei der Beratung zu Versicherungsanlageprodukten das Thema Nachhaltigkeit verständlich erläutert werden.
In den letzten Monaten konnte man viel über ESG (Environmental, Social und Governance) Nachhaltigkeit lesen. Neben bereits bekannten gibt es viele neue Begriffe. Was sie bedeuten, und worauf in der vertrieblichen Tätigkeit geachtet werden muss, erfahren Sie hier.
Ausführliche InformationenDie EU hat sich im sogenannten „Green Deal“ unter anderem zum Ziel der Klimaneutralität bis 2050 bekannt.
Neben einer Vielzahl von Maßnahmen wurde ein Aktionsplan zur Finanzierung nachhaltigen Wachstums entwickelt.
Zudem soll das sogenannte „Greenwashing“ – also die Vermarktung eines Produktes als „grüner“ als es tatsächlich ist – verhindert werden.
Das Thema Nachhaltigkeit wird regelmäßig unter den drei Dimensionen E, S und G betrachtet.
Zur Erreichung der Nachhaltigkeitsziele hat die EU einen gesetzlichen Rahmen geschaffen.
Eingeführt wurden die Zielmarktdefinition und ein regelmäßiges Zielmarktcontrolling. Zudem erfolgt ein geregelter Produktentwicklungsprozess.
Bei der Beratung müssen Kunden transparent über die Beratungsleistung informiert werden. Zudem gab es vor allem bei der Vermittlung von Versicherungsanlageprodukten deutliche Änderungen: Neben der Erfassung der Wünsche und Bedürfnisse des Kunden wurde die Geeignetheits- und Angemessenheitsprüfung eingeführt und ist seitdem verpflichtender Bestandteil der Beratung.
Zudem müssen bei der Qualifikation erweiterte Anforderungen an Aus- und Weiterbildung eingehalten werden. Interessenkonflikte, zum Beispiel durch die Gestaltung von Vergütungssystemen, sind zu vermeiden.
Versicherungsunternehmen müssen ihre Zielmarktdefinition um Nachhaltigkeitsziele erweitern. Das gilt sowohl für Sach- als auch für Lebensversicherungsprodukte. Die erheblichste Auswirkung der IDD-Ergänzung für den Vertrieb ergibt sich bei der Vermittlung von Versicherungsanlageprodukten: Vermittler müssen das Thema Nachhaltigkeit in die Beratung aufnehmen.
Dem Kunden muss bei der Beratung zu Versicherungsanlageprodukten das Thema Nachhaltigkeit verständlich erläutert werden.
Der Kunde muss angeben, ob er nachhaltige Investitionen in seine Anlage integrieren möchte. Wenn ja, kann er nachfolgend eine konkrete Auswahl treffen oder aber angeben, dass er von einer konkreten Auswahl absieht.
Nach erfolgter Erfassung der Nachhaltigkeitspräferenzen, muss die Zuordnung der Angaben zur konkreten Fondsauswahl des geeigneten Produktes erfolgen.
Ab dem 2. August 2022 muss auch der Aspekt der Nachhaltigkeit bei der Prüfung der Zielmarkteignung berücksichtigt und dokumentiert werden.