Steigende Preise in der Gebäudeversicherung
Die hohe Inflation zieht sich mittlerweile durch alle Lebensbereiche. Durch die steigenden Kosten für Dienstleistungen und Produkte merken wir alle: Es wird teurer. Und das zeigt sich auch bei Ihren Kunden im Rahmen ihrer Wohngebäudeversicherung.
Hier erfahren Sie, wie Sie Ihre Kunden beraten und unterstützen können!
Die Beitragsanpassung für Wohngebäude
Für Hauseigentümer gehört die Wohngebäudeversicherung zu den wichtigsten Versicherungen. Denn diese schützt sie vor den finanziellen Folgen unerwarteter Schadenereignisse an der Immobilie. Reparaturen oder gar den Wiederaufbau des Hauses in gleicher Art und Güte zu bezahlen - unabhängig davon was es kostet - das ist unser Versprechen an Ihre Kunden.
In den letzten beiden Jahren hat nicht nur die Inflation die Preise für Handwerkerleistungen in die Höhe getrieben. Auch die Klimaveränderung und die damit einhergehenden extremen Wetterereignisse tragen dazu bei, dass die Kosten für Reparaturen insgesamt stark gestiegen sind. Diese Entwicklungen haben auch Einfluss auf die Beiträge der Wohngebäudeversicherungen – nicht nur bei HDI.
Um auch zukünftig unser Leistungsversprechen unseren Kunden gegenüber halten zu können, müssen wir die Beiträge anheben. Dies erfolgt durch die Anpassung des Anpassungsfaktors. Weiterhin erfordern die gestiegenen Schadenbelastungen, insbesondere durch die zunehmenden Unwetterereignisse, eine Erhöhung der Beiträge. Hiervon ist ein großer Teil der Wohngebäudeverträge betroffen. Wie das im Einzelnen aussieht und auf welcher Grundlage wir die Beiträge anheben – darüber informieren wir Sie hier.
Beispiele für Kostenentwicklungen – Vergleich Mai 2023 und Mai 2022
Quelle: Statistisches Bundesamt – www.destatis.de, August 2023
Warum steigen die Beiträge?
Die Inflation und der Klimawandel treiben die Kosten für die Wohngebäudeversicherung in die Höhe
Erfahren Sie, wie sich diese Faktoren auf die Beiträge für die Wohngebäudeversicherung auswirken:
Der aktuelle Baupreisindex und der Tariflohnindex für das Baugewerbe sind die Basis für den Anpassungsfaktor
Der Anpassungsfaktor bildet damit die ständig steigenden Herstellungskosten ab
Die Quelle hierfür sind Daten des Statistischen Bundesamtes
Der Anpassungsfaktor kommt bei der gleitenden Neuwertversicherung von Wohngebäuden zum Tragen
Die Wohngebäudeversicherung übernimmt im Falle einer Zerstörung oder Beschädigung des Hauses durch die versicherten Gefahren die Kosten der Reparatur oder des Wiederaufbaus. Damit kann es, unabhängig vom Alter des Gebäudes, wieder vollständig aufgebaut bzw. instandgesetzt werden.
Eine generelle Begrenzung der Leistung durch eine maximale Versicherungssumme in Euro erfolgt nicht.
In dieser Grafik sehen Sie, wie der Anpassungsfaktor in den vergangenen Jahren gestiegen ist und inflationsbedingt eine besondere Erhöhung in 2023 und 2024 erfolgen wird:
Quelle: GDV
Zunehmende Schäden durch extreme Wetterereignisse
Die folgende Grafik zeigt die größten Extremwetterereignisse der letzten Jahre.
Quelle: Statistisches Bundesamt – www.destatis.de, August 2023
Unternehmensindividuelle Beitragsanpassung
Wir alle spüren die Auswirkungen der Klimaveränderungen. In der Folge nehmen auch extreme Wettereignisse zu, die ihrerseits Schäden nach sich ziehen. Hierauf müssen wir als Versicherer reagieren.
Aus diesem Grund erfolgt für einen Teil der Wohngebäudeversicherungen eine weitere Beitragsänderung, um hier auch zukünftig angemessenen Versicherungsschutz bieten zu können und unser Leistungsversprechen konsequent einzuhalten.
So können die Beiträge für die Wohngebäudeversicherung optimiert werden
Durch den Anpassungsfaktor und die somit gestiegenen Beiträge für die Wohngebäudeversicherung stellen sich Sie sich ggf. die Frage, was Sie tun können, um die Beiträge für Ihre Kunden zu optimieren und Kosten zu sparen. Auch wenn eine Kündigung in Erwägung gezogen wird: Ihre Kunden haben nur dann ein Sonderkündigungsrecht, wenn sie eine zusätzliche individuelle Beitragsanpassung erhalten haben. Ob dies zutrifft, darüber gibt die Beitragsrechnung Auskunft.
Was Ihre Kunden dennoch tun können:
Neuordnung
Oftmals ergeben sich durch eine Neuordnung der Wohngebäudeversicherung auf das aktuelle HDI-Produkt neben Leistungsverbesserungen auch Möglichkeiten zur Optimierung des Beitrages.
Selbstbehalt
Alternativ können Ihre Kunden auch einen Selbstbehalt vereinbaren: Mit einer Selbstbeteiligung oder dem sogenannten Selbstbehalt können Versicherungsnehmer einen vertraglich festen Betrag vereinbaren, den Versicherte im Schadenfall selbst übernehmen.
Je nach Höhe des Selbstbehalts reduziert sich dadurch der Beitrag für den Wohngebäudeversicherungsvertrag.
Widerspruch
Versicherungsnehmer können der Anpassung ihrer Wohngebäudeversicherung widersprechen. Hierdurch gehen Ihren Kunden jedoch wichtige Vorteile verloren, die sich in der Summe negativ auf den umfänglichen Versicherungsschutz bei HDI auswirken.
Bei einem Widerspruch entsteht für Ihren Kunden der Nachteil, dass die Versicherung als feste Neuwertversicherung in Euro fortgesetzt wird. Diese stellt dann die Höchstentschädigung im Falle eines Schadens dar.
Bei Total- aber auch bei Teilschäden (Reparaturen) kann es zu Leistungskürzungen kommen, wenn die Versicherungssumme nicht mehr dem Neuwert des Gebäudes entspricht. Künftig sind Kunden für die regelmäßige Überprüfung und Anpassung der Versicherungssumme selbst verantwortlich, da ihre Versicherungssumme keiner automatischen Anpassung mehr unterliegt.
Hinweis: Sollten Ihre Kunden einen Vertrag im sog. Wohnflächenmodell vereinbart haben, führt der Widerspruch zur Vereinbarung einer Unterversicherung. Es kommt dann bei jedem Schadensfall zu einer anteiligen Kürzung der Versicherungsleistung.