Steigende Pre­ise in der Ge­bäu­de­ver­sich­er­ungen

Die hohe Inflation zieht sich mittlerweile durch alle Lebensbereiche. Die steigenden Kosten für Dienstleistungen und Produkte betreffen auch das Baugewerbe. Dies zeigt sich für Ihre Kunden auch im Rahmen der Wohngebäudeversicherung.

Hier erfahren Sie, wie Sie Ihre Kunden beraten und unterstützen können!

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Die Indexanpassung für Wohngebäude

In den vergangenen Jahren sind die Preise für den Bau von Wohngebäuden und damit verbundener Instandhaltungsmaßnahmen enorm angestiegen, was durch Lieferengpässe von Rohstoffen und einem Fachkräftemangel begünstigt und durch hohe Energiekosten verstärkt wird.

Diese Entwicklungen haben auch Einfluss auf Wohngebäudeversicherungen – nicht nur bei HDI. Daher werden die Beiträge Ihrer Kunden in Folge der Kostensteigerung und der damit einhergehenden Änderung des Anpassungsfaktors entsprechend angehoben.

Quelle: Statistisches Bundesamt – www.destatis.de – Stand: Juli 2022

Warum steigen die Beiträge?

Die Inflation treibt die Kosten für Wohngebäude in die Höhe

Deshalb steigen die Beiträge für die Wohngebäudeversicherung:

  • Der aktuelle Baupreisindex und der Tariflohnindex für das Baugewerbe sind die Basis für den Anpassungsfaktor.

  • Der Anpassungsfaktor bildet damit die steigenden Herstellungskosten ab.

  • Der Anpassungsfaktor kommt bei der gleitenden Neuwertversicherung von Wohngebäuden zum Tragen.

  • Die Wohngebäudeversicherung übernimmt im Falle einer Zerstörung oder Beschädigung Ihres Hauses durch die versicherten Gefahren die Kosten der Reparatur oder des Wiederaufbaus. Damit kann es, unabhängig vom Alter des Gebäudes, wieder vollständig aufgebaut bzw. instandgesetzt werden.

In dieser Grafik sehen Sie, wie der Anpassungsfaktor in den vergangenen Jahren gestiegen ist und mit welcher Steigerung in 2023 zu rechnen ist. Die Veränderung des Anpassungsfaktors in der Wohngebäudeversicherung in Prozent jeweils zum Vorjahr.

Quelle: GDV

Die gleitende Neuwertversicherung

Die gleitende Neuwertversicherung garantiert Versicherungsnehmern, dass das Gebäude im Schadenfall so Instand gesetzt bzw. neu aufgebaut wird, wie es vor dem Eintritt des Schadens bestand. Diese Versicherungsform berücksichtigt damit die Wertentwicklung der Immobilie und die gestiegenen Bau- und Reparaturkosten. Eine Begrenzung auf einen maximalen Eurobetrag als Entschädigung gibt es dabei grundsätzlich nicht. Entsprechend erfolgt eine Änderung des Beitrags durch den jährlich neu ermittelten Anpassungsfaktor.

  • Die Voraussetzung für eine gleitende Neuwertversicherung ist, dass bei Vertragsabschluss die ermittelte Versicherungssumme mit dem Wert 1914 richtig berechnet worden ist.

  • So kann der sogenannte Unterversicherungsverzicht vereinbart werden.

So können die Beiträge für die Wohngebäudeversicherung optimiert werden

Durch den Anpassungsfaktor und die somit gestiegenen Beiträge für die Wohngebäudeversicherung stellen sich viele Versicherungsnehmer die Frage, was sie tun können, um ihre Beiträge zu optimieren und Kosten zu sparen. Auch eine Kündigung wird in Erwägung gezogen. Ihre Kunden haben aufgrund der Indexanpassung jedoch kein Sonderkündigungsrecht.

Was Ihre Kunden dennoch tun können:

  • Oftmals ergeben sich durch eine Neuordnung der Wohngebäudeversicherung auf das aktuelle HDI-Produkt neben Leistungsverbesserungen auch Möglichkeiten zur Optimierung des Beitrages.

  • Alternativ können Ihre Kunden auch einen Selbstbehalt vereinbaren: Mit einer Selbstbeteiligung oder dem sogenannten Selbstbehalt können Versicherungsnehmer einen vertraglich festen Betrag vereinbaren, den Versicherte im Schadenfall selbst übernehmen.

  • Je nach Höhe des Selbstbehalts reduziert sich dadurch der Beitrag für den Wohngebäudeversicherungsvertrag.

  • Versicherungsnehmer können der Anpassung ihrer Wohngebäudeversicherung widersprechen. Hierdurch gehen Ihren Kunden jedoch wichtige Vorteile verloren, die sich in der Summe negativ auf den umfänglichen Versicherungsschutz bei HDI auswirken.

  • Bei einem Widerspruch entsteht für Ihren Kunden der Nachteil, dass die Versicherung als feste Neuwertversicherung in Euro fortgesetzt wird. Diese stellt dann die Höchstentschädigung im Falle eines Schadens dar.

  • Bei Total- aber auch bei Teilschäden (Reparaturen) kann es zu Leistungskürzungen kommen, wenn die Versicherungssumme nicht mehr dem Neuwert des Gebäudes entspricht. Künftig sind Kunden für die regelmäßige Überprüfung und Anpassung der Versicherungssumme selbst verantwortlich, da ihre Versicherungssumme keiner automatischen Anpassung mehr unterliegt.

  • Hinweis: Sollten Ihre Kunden einen Vertrag im sog. Wohnflächenmodell vereinbart haben, führt der Widerspruch zur Vereinbarung einer Unterversicherung. Es kommt dann bei jedem Schadensfall zu einer anteiligen Kürzung der Versicherungsleistung.

HDI Wohn­ge­bäu­de­ver­sich­er­ung

Das eigene Haus ist für viele Menschen die Erfüllung eines Traums und ein wichtiger Baustein der Altersvorsorge. Stellen Sie daher die Häuser Ihrer Kunden auf ein solides Fundament: passender Schutz mit flexiblen Produktlinien und Leistungsbausteinen.

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