Wir unterstützen Sie in der Krise.
Die Corona-Pandemie beherrscht aktuell unser Leben und nahezu stündlich verschärfen sich die Maßnahmen zur Eindämmung der weiteren Verbreitung des Virus. Für uns alle ist die aktuelle Situation eine große Herausforderung. Wir setzen alles daran, Ihnen in diesen Zeiten Sicherheit in der gewohnten Qualität zu bieten: Für Sie und Ihre Kunden.
Wenden Sie sich bitte bei Fragen direkt an Ihren persönlichen Ansprechpartner, der Ihnen telefonisch oder digital gerne weiterhilft. Wenn Sie noch nicht mit HDI arbeiten, verwenden Sie bitte unser Kontaktformular.
Kontakt aufnehmenKlarheit in Zeiten von Corona.
Auch für Ihren Geschäftsbetrieb und den Ihrer Kunden kann das Coronavirus zu deutlichen Einschränkungen und Konsequenzen führen. Nachfolgend haben wir die wichtigsten Punkte zu unseren Versicherungsprodukten aus Vorsorge und Komposit sowie zur Rechtsschutzversicherung unseres Kooperationspartners ROLAND zusammengestellt.
Die wichtigsten Themen vorab auf einen Blick!
Auch in der Sach- und Schaden-/Unfallversicherung bietet die HDI Versicherung Ihren Kunden im Fall einer finanziellen
Notlage durch die Corona-Pandemie auf Antrag kulante Lösungen an. Die Beiträge können bis zum 30.06.2021 zinslos ausgesetzt werden. Dies gilt für alle Kundengruppen der HDI Versicherung.
Sämtliche Policen, welche bereits jetzt bis zum 31.03.2021 mit Sperren versehen worden sind, werden ohne weitere Beantragung gesamthaft verlängert bis zum 30.06.2021. Auf Anfrage sind zudem in Einzelfällen Neuanträge auf Zahlungsaufschub bis zum 30.06.2021 möglich. Die Voraussetzungen für Neuanträge:
Möchte Ihr Kunde für einen Vertrag die "Corona-Pause" in Anspruch nehmen, werden folgende Informationen von ihm benötigt:
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Die Straßen sind deutlich leerer geworden. Viele Menschen können zurzeit
ihrer Tätigkeit nicht nachgehen oder verrichten ihre Arbeit im Home Office.
Andere versuchen derzeit alles, damit das Leben und die Versorgung weiter funktioniert.
HDI möchte diesen Personenkreis in dieser herausfordernden Zeit unterstützen.
Jeder Kunde des HDI, der in einem systemrelevanten Beruf (Definition gemäß der
Bundes- oder Landesregierung) arbeitet, z. B. Mitarbeiter aus dem Gesundheitswesen,
Lebensmittel- und Drogerieeinzelhandel, erhält für seinen beim HDI versicherten Pkw
und/oder Motorrad bis zum 15.04.2021 einen kostenfreien Corona-Mobilitäts-Schutzbrief.
Alle Fahrten mit dem Fahrzeug in Deutschland oder direkt an Deutschland angrenzenden
Ländern (z.B. Frankreich, Niederlande, Österreich) sind abgesichert. Der kostenlose Corona Mobilitäts-Schutzbrief von HDI enthält folgende Leistungen: Schnelle Pannen- und Unfallhilfe zu jeder Tages- und Nachtzeit. Konkret sind folgenden Leistungen inbegriffen:
HDI leistet auch Hilfe, wenn z.B. das Fahrzeug morgens am Wohnort einfach nicht anspringen will. Wir organisieren die notwendige Hilfe direkt bei Ihrem Kunden vor Ort. Im Schadenfall können Kunden einfach unter 0511/64554732 anrufen und das Stichwort „Corona“, sowie die Art des systemrelevanten Berufes nennen und schon helfen wir weiter. |
In der aktuellen Corona-Pandemie unterstützt HDI Kunden erneut mit zwei zusätzlichen Erweiterungen ihrer HDI Unfallversicherung: Wir übernehmen beitragsfrei den Eigenanteil bei stationärer Krankenhausbehandlung aufgrund Unfall oder Corona-Infektion (COVID19) und wir unterstützen Helfer in der Corona-Zeit mit einer einmaligen Leistung bei behördlich angeordneter Quarantäne oder Corona-Infizierung (COVID19). Sonderleistung bei stationärem Aufenthalt aufgrund Unfall oder Corona-Infizierung
Hier können Sie ihre Kunden registrieren: Jetzt registrieren Sonderleistung für „Corona-Helfer“
Jetzt registrieren |
In Zeiten von Corona, die viele in finanzielle Notlagen bringt, bietet HDI-Leben schnellen und unbürokratischen Support.
Im Falle einer wirtschaftlichen Notlage aufgrund der Corona-Pandemie können unsere Kunden formlos einen Zahlungsaufschub von bis zu sechs Monaten beantragen. Für Sie bedeutet das Aufatmen.
Sie können Ihren Kunden Lösungen aufzeigen ohne dass dies direkte Auswirkungen auf Ihre Vergütung hat. Und das ist unser Versprechen:
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Mit Verordnung des Bundesgesundheitsministeriums vom 30.01.2020 (CoronaVMeldeV)
wurden die Meldepflichten der §§ 6 und 7 des Infektionsschutzgesetzes auf das neuartige
Coronavirus (SARS-CoV-2) ausgedehnt. Wir stellen das neuartige Coronavirus den in unseren
Bedingungen für die gewerbliche Betriebsschließungsversicherung genannten Krankheiten und
Krankheitserregern des Infektionsschutzgesetzes gleich, auch wenn dieses dort nicht
namentlich genannt wird. Somit sind behördlich angeordnete Betriebsschließungen aufgrund
des neuartigen Coronavirus mitversichert. Kunden von HDI, die den Baustein „Betriebsschließung“ mit Bezug auf das Infektionsschutzgesetz abgeschlossen haben, durften darauf vertrauen, dass auch neuartige Krankheiten und Erreger, die wie in der aktuellen Pandemie zu behördlich angeordneten Betriebsschließungen auf Grundlage des Infektionsschutzgesetzes führen, von ihrem Versicherungsschutz erfasst sind. Daher wird die HDI Versicherung AG Deckungsschutz aus diesem Baustein „Betriebsschließung“, soweit die anderen Voraussetzungen der Bedingungen gegeben sind, auch für behördliche Schließungsanordnungen gewähren, die anlässlich des neuartigen Coronavirus angeordnet werden. Diese Grundsatzerklärung ersetzt natürlich nicht eine einzelfallbezogene Prüfung bzw. Mitwirkung in der sachgerechten Regulierung der Betriebsschließungsschäden. |
HDI wird keine Leistungen aus dem Versicherungsvertrag zahlen (Betriebsschließungen gelten als versichert), wenn diese zur Eindämmung von meldepflichtigen Krankheiten oder Krankheitserregern komplett geschlossen werden. In diesem Fall wurde eine der durch die Versicherung gedeckte Maßnahme mehrmals angeordnet und diese beruhen (die mehrfachen Anordnungen) auf den gleichen Umständen (hier: die Corona-Pandemie). Deshalb wird die nach Ziff. 2.1 zu leistende einschlägige Entschädigung nur einmal zur Verfügung gestellt. So ist es in Ziffer 2.3 der Bedingungen geregelt. Selbst im Falle einer erneuten vollständigen Schließung würden damit Kunden, die bereits im Frühjahr 2020 im Zuge des ersten Lockdown volle Leistungen erhalten haben, keinen Anspruch mehr auf weitere Leistungen aufgrund einer Schließung durch Corona haben. |
Kunden mit aktuellen Versicherungsbedingungen bzw. Neukunden erhalten Leistungen sobald eine Schließung aufgrund einer behördlichen Einzelanordnung vorliegt. Dies gilt auch für Einzelanordnung aufgrund von Corona. Bei einer Allgemeinverfügung (Lock-down) werden keine Leistungen aus dem Versicherungsvertrag gezahlt, da gemäß dem überarbeiteten und aktuellen Wording nur Betriebsschließungen versichert gelten, wenn diese zur Eindämmung von meldepflichtigen Krankheiten oder Krankheitserregern aufgrund einer Einzelverfügung (Einzelverwaltungsakt) angeordnet werden. Wird eine Schließung aufgrund einer Allgemeinverfügung angeordnet, besteht kein Versicherungsschutz! |
Sollte es aufgrund des Coronavirus zu einer Betriebsunterbrechung kommen, besteht über die Betriebsunterbrechungsversicherung kein Versicherungsschutz. Versicherungsschutz besteht nur, wenn ein Sachschaden vorangegangen ist. Auch über die Allgefahrendeckung sind Schäden, die von Bakterien oder Viren verursacht werden, explizit ausgeschlossen. |
Was passiert, wenn wegen des Coronavirus Quarantäne und Homeoffice angeordnet oder der Betrieb vorübergehend geschlossen wird?
Welche Rechte und Pflichten haben Arbeitgeber und Arbeitnehmer? Diese Fragen und weitere rechtliche Fragen rund um Corona beantwortet
Ihnen und Ihren Kunden unser Kooperationspartner ROLAND Rechtsschutz. Alle Information rund ums Thema finden Sie auf der Service-Seite von ROLAND Rechtsschutz. Sie sind betroffen vom Coronavirus oder Sie haben allgemeine rechtliche Fragen dazu? Für ROLAND-Privatkunden gilt:
Für ROLAND-Gewerbekunden gilt:
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Wenn es plötzlich zu einer Schließung kommt, kann das für Ihre Kunden existenzielle Folgen haben. Der Baustein Betriebsschließung unserer Firmenversicherung HDI Compact bietet genau dann nötige Sicherheit.
Jetzt für alle BrancheIn Zeiten der Corona-Pandemie, die viele in finanzielle Notlagen bringt, bietet HDI sowohl bei Leben als auch bei Komposit schnellen und unbürokratischen Support. Alle Informationen zum Stundungsprozess sowie einen Überblick über unsere vertriebsunterstützenden Unterlagen finden Sie hier.
HDI LebensversicherungHDI Versicherung
Was ist versichert, was nicht? Gewinnen Sie mit unserem Fragen- und Antwortenkatalog, den darin enthaltenen Fallbeispielen und unseren Erklärungen zur „Corona-Pause“ noch mehr Klarheit.
FAQ LebenFAQ Komposit
HDI ist schon immer ein zuverlässiger Partner für Ärzte. Jetzt unterstützen wir das besondere Engagement der Ärzte während der Coronakrise und weiten die Leistungen für diese Zielgruppe aus.
MEHR ERFAHRENZur News
Beachten Sie hierzu die Empfehlungen des Robert-Koch-Institutes (RKI) oder Ihres Gesundheitsamtes vor Ort. Gute Händehygiene, Husten- und Nies-Etikette sowie Abstand zu Erkrankten halten, sind gemäß dem deutschen Robert-Koch-Institut die besten Schutzmaßnahmen gegen Viruserkrankungen. Auf mögliches Händeschütteln zur Begrüßung oder Verabschiedung sollten Sie verzichten. Riskieren Sie lieber ein Lächeln als einen Handschlag.
die 10 wichtigsten HygienetippsInfektionen verbeugen: Richtig Hände waschen schützt!
Zum Film
Im Kampf gegen die Corona-Pandemie arbeitet jeder, der kann, aktuell im Homeoffice. Das Homeoffice bietet Ihnen, Ihren Mitarbeitern und Ihren Kunden in diesen Zeiten viele Vorteile, aber auch Gefahren. Ohne ausreichende IT-Sicherheit haben Cyber-Kriminelle im Homeoffice leichtes Spiel. Lesen Sie in unserem Leitfaden, welche Sicherheitsmaßnahmen im Homeoffice zu beachten sind.
Leitfaden HomeofficeWir sind auch weiterhin per Email und Telefon für Sie erreichbar.
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Alle HDI News zum Coronavirus auf einen Blick.
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